“Bietigheimer Zeitung” berichtet über Gemeindeversammlung

Über die Gemeindeversammlung zur Zukunft der Katholischen Kirche Bietigheim-Bissingen vom 16. Januar 2025 berichtet die “Bietigheimer Zeitung” in ihrer Ausgabe vom 18. Januar 2025. Hier können Sie den Bericht online nachlesen.

Festliches Neujahrskonzert

Am Sonntag, 12. Januar, um 18.00 Uhr, wird in der katholischen Kirche Sankt Laurentius in
Bietigheim, Uhlandplatz 1, das neue Jahr mit einem glanzvollen Konzert begrüßt.
Das Blechbläserensemble Karl-Heinz Halder und Jürgen Benkö an der Orgel spielen das mitreißende Concerto D-Dur für drei Trompeten und Orgel von Georg Philipp Telemann.
Das Blechbläserensemble besteht aus Karl-Heinz Halder, Daniel Crespo, Christoph Wagner, Moritz Kohn, Trompeten und Marina Fujita und Dieter Eckert, Posaunen.
Eröffnet wird das Konzert mit dem Grand Choeur Dialogué von Eugène Gigout, bei dem sich Orgel und Blechbläser abwechselnd in der Klangpracht überbieten wollen. Ebenfalls auf dem Programm steht das Quartett für zwei Trompeten und zwei Posaunen des Amerikaners Maurice Whitney. Außerdem sind Werke von Mozart, Vejvanovsky, Lemmens und Simpson zu hören.

Eintrittskarten gibt es an der Abendkasse für 12 Euro und ermäßigt zu 5 Euro.

Plakat_Neujahrskonzert_2025

 

 

Kinderkirche am 12.01.2025 um 10:30

Liebe Kinder und liebe Eltern,
am Sonntag, den 12.01.2025, um 10:30 Uhr laden wir euch alle ganz herzlich zu unserer Kinderkirche in den J4 in St. Johannes ein.
Das Thema der ersten diesjährigen Kinderkirche lautet: „Jeder Augenblick kann blühen.“
Wir freuen uns, viele altbekannte und neue Gesichter zu sehen und mit euch zu singen, beten und basteln.

Sternsinger auf dem Marktplatz in Bietigheim

„Erhebt eure Stimme! Sternsingen für Kinderrechte“ lautet das Motto der Sternsingeraktion 2025. Darum hatten die kleinen Sternsinger, die am Samstagvormittag zur Wochenmarktzeit auf dem Bietigheimer Marktplatz aktiv waren, auch einen bunten, umgestalteten Stuhl dabei. Auf dem stand: „Ein Platz für Kinderrechte“. Die Sternsinger, verkleidet als Heilige Drei Könige, sangen Lieder und sammelten Spenden für benachteiligte Gleichaltrige in aller Welt. Bis zum Dreikönigstag am 6. Januar werden in den katholischen Gemeinden von Bietigheim-Bissingen noch mehr Sternsinger unterwegs sein, um den Segen fürs neue Jahr in die Häuser zu den Menschen zu bringen und Spenden zu sammeln. Auch bei der Neujahrsmatinee der Stadt Bietigheim-Bissingen am 12. Januar 2025 im Kronenzentrum werden Sternsinger dabei sein.

Einladung zur Gemeindeversammlung

Herzliche Einladung am Donnerstag, 16.01.2025 um 19:30 Uhr in das Gemeindehaus St. Laurentius zur Gemeindeversammlung der Gesamtkirchengemeinde Bietigheim-Bissingen.

Unter dem Motto “Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte” (G. Heinemann) stellen Pfr. Schwab und die Gewählten Vorsitzenden der Kirchengemeinderäte die zu erwartenden Veränderungen in der Katholischen Kirche in Bietigheim-Bissingen vor. Sie informieren u.a. über das Projekt “Räume für eine Kirche der Zukunft”, in dem es auch um die pastorale Weiterentwicklung unserer Seelsorgeeinheit geht. Die Wahl der Kirchengemeinderäte wird an diesem Abend ebenfalls ein Thema sein. Eingeladen sind die Mitglieder aller katholischen Gemeinden in Bietigheim-Bissingen.

Kommen Sie bitte zahlreich nach St. Laurentius, wir freuen uns über ein reges Interesse und eine breite Beteiligung.

Plakat Gemeindeversammlung

Noch Kandidatinnen & Kandidaten für KGR-Wahl gesucht!

“Komm, gestalte mit!”

Was ist der KGR?

Der Kirchengemeinderat (kurz: KGR) ist das Leitungsgremium unserer Kirche vor Ort. Er gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht. Der KGR vertritt alle Katholikinnen und Katholiken einer Kirchen­gemeinde. Das Gremium entscheidet u. a. über die inhaltlichen Schwerpunkte und die Finanzen einer Kirchengemeinde.

Wer sitzt im Kirchengemeinderat?

Die neuen Kirchengemeinderäte werden am 29. und 30. März 2025 gewählt. Dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich im Gremium engagieren möchten.

Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandi­dieren und gewählt werden. Auch wenn man nicht auf dem Gebiet einer Kirchengemeinde wohnt, kann man sich für einen KGR aufstellen lassen, zu dessen Gemeinde man sich verbunden fühlt. Aber man kann sich nur in einen KGR wählen lassen.

Der leitende Pfarrer einer Kirchengemeinde ist von Amts wegen der Vorsitzende des KGR. Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind i. d. R. beratende Mitglieder.

Außerdem sollen in jedem KGR Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter sitzen. Diese können auch beratend hinzugezogen werden.

Wer sitzt im Pastoralrat?

Personen mit einer anderen Muttersprache und Staatsangehörigkeit können auch einer Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache (GKaM) angehören.

Der Pastoralrat ist das Leitungsgremium der Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache.

In unserer Gesamtkirchengemeinde Bietigheim-Bissingen haben wir sowohl eine italienisch- und eine kroatischsprachige Gemeinde.

Ähnlich wie ein Kirchengemeinderat entscheidet der Pastoralrat über inhaltliche Schwerpunkte und Projekte sowie die Finanzen der Gemeinden.

Was macht der KGR?

Der Kirchengemeinderat hat mehrere Funktionen innerhalb einer Kirchengemeinde:

  • Als Katholikenrat vertritt der KGR die Katholikinnen und Katholiken am Ort. Er ist ansprechbar für die Anliegen und Fragen der Gemeindemitglieder und bringt sie an den entsprechenden Stellen ein. Er vertritt ihre Anliegen in der Öffentlichkeit und bringt sich im Namen aller Katholik*innen in das Geschehen im Sozialraum ein.
  • Als Pastoralrat gestaltet der Kirchengemeinderat das Leben einer Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet über pastorale Schwerpunkte, das können zum Beispiel Antworten und Konzepte zu folgenden Fragestellungen sein:
    • Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzen wir als Gemeinde?
    • Welche Zielgruppen und welche Themen nehmen wir verstärkt in den Fokus?
    • Welches Verständnis von Kirche-Sein, Gemeinde oder Spiritualität trägt unser Gemeindeleben?
    • Wie leben wir synodale und partizipative Kirche vor Ort?
  • Der Kirchengemeinderat unterstützt außerdem die Arbeit der verschiedenen Gruppierungen der Kirchengemeinde, hat deren Anliegen auch bei Entscheidungen im Sinn und fördert die Entstehung von neuen Projekten und Gruppierungen. Dazu lädt er gegebenenfalls entsprechende Personen als Gäste zu den Sitzungen des Gremiums ein, um deren Bedürfnisse und Anliegen zu hören und im Blick zu behal­ten.
  • Als Kirchensteuerrat behält der Kirchengemeinderat die Finanzen der Kirchen­gemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Er trägt die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Gelder. Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde.

Arbeit in Ausschüssen

Jeder KGR hat die Möglichkeit, Sachausschüsse einzurichten, die sich vertieft mit speziellen Themen beschäftigen. Das können z.B. sein: Bauausschuss, Jugendausschuss, Familienausschuss, Liturgieausschuss, Sozialausschuss etc.

In den Sachausschüssen arbeiten interessierte Mitglieder aus dem Kirchen­gemeinderat gemeinsam mit weiteren sachkundigen Personen aus der Kirchen­gemeinde sowie Expertinnen und Experten an einem festgelegten Thema, um die Anliegen der zugehörigen Gruppierungen zu vernetzen, voranzubringen oder auszuführen.

Jeder Kirchengemeinderat entsendet Vertreterinnen und Vertreter für den Dekanatsrat.  Diese vertreten die Anliegen ihrer Kirchengemeinde in den Beratungen des Dekanatsrates.

In den kommenden Jahren wird es vor allem darum gehen, die Kirchenentwicklung in den Blick zu nehmen. Im Rahmen des Projektes “Räume für eine Kirche der Zukunft” werden die Kirchengemeinderäte entscheiden müssen, welche Gebäude und Stand­orte erhalten und welche aufgegeben werden sollen. Die Kirchengemeinderäte wer­den dabei von Zukunftsausschüssen beraten, die zum Teil bereits gebildet wurden.

Was erwartet mich im KGR?

Der Kirchengemeinderat trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, um Themen zu beraten, Expertinnen und Experten anzuhören und konkrete Beschlüsse zu fassen.

Einmal im Jahr nimmt sich der KGR Zeit, um sich im Rahmen eines Klausurwochenendes länger und differenzierter mit den Aufgaben und Beratungen auseinanderzusetzen. Dies ist auch eine gute Gelegenheit, sich selbst als Gremium und die Arbeitsweise in den Blick zu nehmen.

Nach der konstituierenden Sitzung im Frühjahr findet für alle Kirchengemeinderäte einer Seelsorgeeinheit eine Schulung (Tag der Räte) statt, um sich gegenseitig kennenzulernen, aber auch, um inhaltliche Einblicke in die Themen der Diözese zu bekommen. Die Schulung unterstützt somit gerade die neuen Mitglieder für ihre zukünftige Arbeit.

Warum sollte ich in den KGR?

  • … weil Sie Ihre Fähigkeiten und Interessen aktiv in das kirchliche Leben einbringen können
  • … weil Sie Kirche aktiv mitgestalten können
  • … weil Sie mitbestimmen können, welche inhaltlichen Schwerpunkte in Ihrer Kirchengemeinde gesetzt werden
  • … weil Sie mitbestimmen können, wie die finanziellen Mittel eingesetzt werden
  • … weil Sie Ihre Sicht der Dinge einbringen können
  • … weil Sie Kirche aktiv mitgestalten können

Wo melde ich mich, wenn ich Interesse habe?

Die amtierenden Mitglieder des Kirchengemeinderats sind für Fragen zur Kandidatur und zur Auskunft über die Arbeit im Kirchengemeinderat ansprechbar.

Auch der Wahlausschuss und das Pastoralteam können Informationen geben.

Die Pfarrbüros unserer Kirchengemeinden sind immer ein guter erster Ansprechpartner. Diese vermitteln Sie gerne an die richtigen Personen weiter.

Bis zum Stichtag 19. Januar 2025 können den jeweiligen Wahlausschüssen der Gemeinden noch Kandidatenvorschläge unterbreitet werden.