Kandidatinnen & Kandidaten für KGR-Wahl gesucht!

“Komm, gestalte mit!”

Was ist der KGR?

Der Kirchengemeinderat (kurz: KGR) ist das Leitungsgremium unserer Kirche vor Ort. Er gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht. Der KGR vertritt alle Katholikinnen und Katholiken einer Kirchen­gemeinde. Das Gremium entscheidet u. a. über die inhaltlichen Schwerpunkte und die Finanzen einer Kirchengemeinde.

Wer sitzt im Kirchengemeinderat?

Die neuen Kirchengemeinderäte werden am 29. und 30. März 2025 gewählt. Dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich im Gremium engagieren möchten.

Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandi­dieren und gewählt werden. Auch wenn man nicht auf dem Gebiet einer Kirchengemeinde wohnt, kann man sich für einen KGR aufstellen lassen, zu dessen Gemeinde man sich verbunden fühlt. Aber man kann sich nur in einen KGR wählen lassen.

Der leitende Pfarrer einer Kirchengemeinde ist von Amts wegen der Vorsitzende des KGR. Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind i. d. R. beratende Mitglieder.

Außerdem sollen in jedem KGR Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter sitzen. Diese können auch beratend hinzugezogen werden.

Wer sitzt im Pastoralrat?

Personen mit einer anderen Muttersprache und Staatsangehörigkeit können auch einer Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache (GKaM) angehören.

Der Pastoralrat ist das Leitungsgremium der Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache.

In unserer Gesamtkrichengemeinde Bietigheim-Bissingen haben wir sowohl eine italienisch- und eine kroatischsprachige Gemeinde.

Ähnlich wie ein Kirchengemeinderat entscheidet der Pastoralrat über inhaltliche Schwerpunkte und Projekte sowie die Finanzen der Gemeinden.

Was macht der KGR?

Der Kirchengemeinderat hat mehrere Funktionen innerhalb einer Kirchengemeinde:

  • Als Katholikenrat vertritt der KGR die Katholikinnen und Katholiken am Ort. Er ist ansprechbar für die Anliegen und Fragen der Gemeindemitglieder und bringt sie an den entsprechenden Stellen ein. Er vertritt ihre Anliegen in der Öffentlichkeit und bringt sich im Namen aller Katholik*innen in das Geschehen im Sozialraum ein.
  • Als Pastoralrat gestaltet der Kirchengemeinderat das Leben einer Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet über pastorale Schwerpunkte, das können zum Beispiel Antworten und Konzepte zu folgenden Fragestellungen sein:
    • Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzen wir als Gemeinde?
    • Welche Zielgruppen und welche Themen nehmen wir verstärkt in den Fokus?
    • Welches Verständnis von Kirche-Sein, Gemeinde oder Spiritualität trägt unser Gemeindeleben?
    • Wie leben wir synodale und partizipative Kirche vor Ort?
  • Der Kirchengemeinderat unterstützt außerdem die Arbeit der verschiedenen Gruppierungen der Kirchengemeinde, hat deren Anliegen auch bei Entscheidungen im Sinn und fördert die Entstehung von neuen Projekten und Gruppierungen. Dazu lädt er gegebenenfalls entsprechende Personen als Gäste zu den Sitzungen des Gremiums ein, um deren Bedürfnisse und Anliegen zu hören und im Blick zu behal­ten.
  • Als Kirchensteuerrat behält der Kirchengemeinderat die Finanzen der Kirchen­gemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Er trägt die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Gelder. Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde.

Arbeit in Ausschüssen

Jeder KGR hat die Möglichkeit, Sachausschüsse einzurichten, die sich vertieft mit speziellen Themen beschäftigen. Das können z.B. sein: Bauausschuss, Jugendausschuss, Familienausschuss, Liturgieausschuss, Sozialausschuss etc.

In den Sachausschüssen arbeiten interessierte Mitglieder aus dem Kirchen­gemeinderat gemeinsam mit weiteren sachkundigen Personen aus der Kirchen­gemeinde sowie Expertinnen und Experten an einem festgelegten Thema, um die Anliegen der zugehörigen Gruppierungen zu vernetzen, voranzubringen oder auszuführen.

Jeder Kirchengemeinderat entsendet Vertreterinnen und Vertreter für den Dekanatsrat.  Diese vertreten die Anliegen ihrer Kirchengemeinde in den Beratungen des Dekanatsrates.

In den kommenden Jahren wird es vor allem darum gehen, die Kirchenentwicklung in den Blick zu nehmen. Im Rahmen des Projektes “Räume für eine Kirche der Zukunft” werden die Kirchengemeinderäte entscheiden müssen, welche Gebäude und Stand­orte erhalten und welche aufgegeben werden sollen. Die Kirchengemeinderäte wer­den dabei von Zukunftsausschüssen beraten, die zum Teil bereits gebildet wurden.

Was erwartet mich im KGR?

Der Kirchengemeinderat trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, um Themen zu beraten, Expertinnen und Experten anzuhören und konkrete Beschlüsse zu fassen.

Einmal im Jahr nimmt sich der KGR Zeit, um sich im Rahmen eines Klausurwochenendes länger und differenzierter mit den Aufgaben und Beratungen auseinanderzusetzen. Dies ist auch eine gute Gelegenheit, sich selbst als Gremium und die Arbeitsweise in den Blick zu nehmen.

Nach der konstituierenden Sitzung im Frühjahr findet für alle Kirchengemeinderäte einer Seelsorgeeinheit eine Schulung (Tag der Räte) statt, um sich gegenseitig kennenzulernen, aber auch, um inhaltliche Einblicke in die Themen der Diözese zu bekommen. Die Schulung unterstützt somit gerade die neuen Mitglieder für ihre zukünftige Arbeit.

Warum sollte ich in den KGR?

  • … weil Sie Ihre Fähigkeiten und Interessen aktiv in das kirchliche Leben einbringen können
  • … weil Sie Kirche aktiv mitgestalten können
  • … weil Sie mitbestimmen können, welche inhaltlichen Schwerpunkte in Ihrer Kirchengemeinde gesetzt werden
  • … weil Sie mitbestimmen können, wie die finanziellen Mittel eingesetzt werden
  • … weil Sie Ihre Sicht der Dinge einbringen können
  • … weil Sie Kirche aktiv mitgestalten können

Wo melde ich mich, wenn ich Interesse habe?

Die amtierenden Mitglieder des Kirchengemeinderats sind für Fragen zur Kandidatur und zur Auskunft über die Arbeit im Kirchengemeinderat ansprechbar.

Auch der Wahlausschuss und das Pastoralteam können Informationen geben.

Die Pfarrbüros unserer Kirchengemeinden sind immer ein guter erster Ansprechpartner. Diese vermitteln Sie gerne an die richtigen Personen weiter.

Bis zum 22. Dezember 2024 können den jeweiligen Wahlausschüssen der Gemeinden Kandidatenvorschläge unterbreitet werden.