Bietigheimer Zeitung berichtet über neues Arbeitsrecht in katholischer Kirche
Die “Bietigheimer Zeitung” hat in ihrer Ausgabe vom 27. Januar 2023 über das reformierte Arbeitsrecht in der katholischen Kirche berichtet, das seit 1. Januar 2023 auch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gilt. Wichtigster Punkt ist dabei, dass die private Lebensführung von Menschen, die für die Kirche arbeiten, kein Kündigungsgrund mehr sein soll, z.B. wenn jemand wiederverheiratet oder gleichgeschlechtlich verheiratet ist. Zum Arbeitsrecht hat die Zeitung auch mit zwei Mitgliedern des Kirchengemeinderats von St. Laurentius gesprochen. Der Artikel findet sich hier.
Bild: Bernhard Riedl In: Pfarrbriefservice.de